Häufig gestellte Fragen

In der Regel werden die Kosten von 100,55 Euro (2,3-facher Satz gemäß GOP) übernommen. Als Verhaltenstherapeutin berechne ich aktuell den 3,5-fachen GOP Satz in Höhe von 153€ für eine Einzelsitzung Verhaltenstherapie. Sollte der Versicherungsträger den Satz nicht vollständig übernehmen, tragen Sie den Differenzbetrag selbst. Bitte Informieren Sie sich daher vor Beginn der Psychotherapie, welche Kosten übernommen werden und welcher Eigenanteil auf Sie zukommen könnte. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise monatlich.

Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten für Diagnostik, biografische Anamnese und Gutachten/Anträge anfallen, welche in der Regel einmalig am Anfang der Therapie entstehen. Diese werden in der Regel von der Beihilfe/PKV übernommen.

Sie können jederzeit ein unverbindliches Erstgespräch bei mir wahrnehmen. Generell findet vor jeder Richtlinienpsychotherapie eine sogenannte „Probatorik“ statt. In diesen 5 Sitzungen können wir herausfinden, ob eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung möglich ist. Es wird ein  (vorläufiges) individuelles Störungs- und Behandlungskonzept entwickelt und ggf. eine Diagnose gestellt. Erst wenn wir uns für einen gemeinsamen Weg entscheiden, wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Falls Ihnen keine Diagnose gestellt werden kann, können Sie gerne psychologische Beratung oder ein Coaching bei mir wahrnehmen.

Ja, in der Regel kann die Ehepartnerin oder der Ehepartner eines privatversicherten und beihilfeberechtigten Beamten eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, obwohl er oder sie gesetzlich versichert ist. Dies ist  unter anderem vom Einkommen des Ehepartners/ der Ehepartnerin abhängig. Weitere Informationen können Sie auch auf der Webseite des Verbands privater Krankenversicherungen e.V. nachlesen oder von Ihrem Versicherungsträger erfahren.

Um herauszufinden, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt, sollten Sie zunächst Ihre Versicherungsbedingungen und -beschränkungen überprüfen. Die Höhe des Selbstbehalts, also die Kosten, welche Sie selbst tragen müssen, können je nach Versicherungsvertrag und individuellem Fall unterschiedlich sein.

In der Regel haben private Krankenversicherungen eine begrenzte Anzahl von kostenfreien Psychotherapiesitzungen pro Jahr. Wenn Sie weitere Sitzungen benötigen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherung die Kosten für zusätzliche Sitzungen übernimmt und, wenn ja, welche Bedingungen gelten.

Einige private Krankenversicherungen erfordern eine vorherige Genehmigung, bevor sie die Kosten einer Psychotherapie erstatten. Kontaktieren Sie daher am besten Ihren Versicherer, um die Bedingungen zu besprechen und um sicherzustellen, dass Sie über die korrekten Schritte und Verfahren für eine Rückforderung der Kosten einer Psychotherapie informiert sind.

Die Höhe des Selbstbehalts kann je nach Versicherungsvertrag und individuellem Fall unterschiedlich sein. In der Regel werden die Kosten von 100,55 Euro (2,3 facher Satz gemäß GOÄ/GOP) übernommen. Wenn die Kosten für eine Psychotherapie nur teilweise von ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden, sind die verbleibenden Kosten selbst zu tragen.

Bitte schicken Sie mir über die Terminanfrage per Email mit folgenden Informationen zu:

– Vorname & Name
– Geburtsdatum
– Private Krankenversicherung / Beihilfestelle / Ob Sie Selbstzahler:In sind
– Telefonnummer, unter der ich Sie gut erreichen kann
– Zeiten, zu denen Sie regelmäßige Therapietermine wahrnehmen können
– Ihr Anliegen

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen (§13 Abs.3 SGB V).

  1. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und erfragen die jeweiligen Bedingungen.
  2. Dokumentieren Sie, bei welchem:r Verhaltenstherapeut:In für Erwachsene mit Kassenzulassung Sie wann kontaktiert haben (Email oder Telefon) und wann dort voraussichtlich ein Termin für einen Therapiebeginn wäre. Falls Ihnen eine Sprechstunde angeboten wird, handelt es sich nicht um einen Therapieplatz. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, eine Sprechstunde wahrzunehmen. Versuchen Sie mind. 5 Kolleg:innen zu kontaktieren.
  3. Kontaktieren Sie ihre Krankenkasse mit der Bitte um Unterstützung bei der Suche nach freien Terminplätzen. Die TSS (Tel. 116117) der KV Hessen bietet einen Terminservice an, welchen Sie hier finden können.
  4. Kann Ihnen innerhalb von 6-12 Wochen kein:e Psychologische Psychotherapeut:In mit Kassenzulassung einen Therapieplatz anbieten, kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch. Es kann dann ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Eine Psychotherapie kann erst beginnen, nachdem eine Kostenzusage vorliegt.

Es kann sinnvoll oder im Rahmen der Kostenerstattung von ihrer Krankenkasse gefordert werden, in der Zwischenzeit einen Sprechstundentermin bei einem:r Kolleg:in mit Kassenzulassung wahrzunehmen, dieser händigt Ihnen ein Formular (PTV11) aus, welches die Wartezeit auf einen Therapieplatz protokolliert. Des Weiteren können Sie sich von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt eine sogenannte ‚Notwendigkeitsbescheinigung‘ ausfüllen lassen.

Dieses Dokument sowie eine Zusammenfassung der notwendigen Schritte finden Sie unter dem Reiter „Informationen“ bei „gesetzlich Versicherte“

Hinweis: Es kann passieren, dass ihre Krankenkasse den Antrag auf Kostenerstattung zunächst ablehnt. In diesem Fall ist es ratsam, die Möglichkeit zu nutzen Widerspruch einzulegen!

Es ist nicht erforderlich, sich für die erste Psychotherapiesitzung vorzubereiten. Typischerweise umfasst die erste Sitzung ein Gespräch über Ihre Anliegen und das Festlegen der Rahmenbedingungen für die Psychotherapie. Es kann jedoch hilfreich sein, im Voraus zu überlegen, was Sie von der Therapie erwarten und welche Ziele Sie verfolgen möchten. Es kann auch nützlich sein, sich darauf vorzubereiten, über Ihre Gefühle und Erfahrungen zu sprechen.

Der Hauptunterschied ist, dass bei einer Richtlinien-Psychotherapie eine ‚behandlungsbedürftige Störung‘ vorliegen muss. Eine psychologische Beratung oder ein Coaching kann jederzeit stattfinden.Wenn Sie sich belastet fühlen, mit überwältigenden Gefühlen kämpfen oder an Ihrer Persönlichkeitsentwicklung arbeiten möchten, kann psychologische Beratung und Coaching ausreichen. Eine psychische Erkrankung kann einer psychologischen Beratung vorausgegangen sein, muss es aber nicht.

Erwachsene Personen ab 18 Jahren, die sich in seelischen Krisen befinden und einen Leidensdruck in Bezug auf ihre Probleme empfinden, können eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Ich behandele ein weites Spektrum an Diagnosen, wie zum Beispiel AD(H)S im Erwachsenenalter, affektive Störungen (Depressionen, bipolare Störungen), Anpassungsstörungen und akute Belastungsreaktionen auf veränderte Lebensumstände, Panikstörungen, Psychosen, Schizophrenie, Schlafstörungen, soziale Phobien, spezifische Phobien, Zwänge, usw.

Verhaltenstherapie ist eine Form der Psychotherapie, bei der der Fokus auf dem Verhalten und den Gedanken des Patienten liegt. Eine Therapie kann helfen, alte Verhaltensmuster und Überzeugungen zu erkennen und zu verändern, um so ein erfüllteres Leben zu führen. Bei biografischen Themen, die zu ungesunden Verhaltensweisen und Denkmustern geführt haben, geht es darum, diese Themen zu verstehen und emotional einzuordnen, um sie später besser bewältigen zu können. Oftmals kann auch die Arbeit an biografischen Themen ein wichtiger Schritt sein, um tiefer liegende Probleme zu verstehen und anzugehen.

Ich unterstütze Sie bei der Entfaltung Ihrer individuellen Stärken und helfe Ihnen dabei, eine positive Lebensgestaltung zu entwickeln. Gemeinsam können wir an Strategien arbeiten, die es Ihnen ermöglichen, unproduktive Denkmuster zu erkennen und erfolgreich zu verändern. Mein Ziel ist es, Ihre Fähigkeit zur Eigenverantwortung zu fördern und so langfristig Ihre persönliche Entwicklung zu unterstützen.

In meiner Arbeit wende ich eine vielfältige und flexible Methodik an, die klassische kognitiv-verhaltenstherapeutische Ansätze mit Elementen aus der achtsamkeitsbasierten Therapie verknüpft. Zudem integriere ich schematherapeutische Konzepte, Aspekte der Körperpsychotherapie und EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) sowie verschiedene Entspannungstechniken.

Am Anfang jeder Richtlinienpsychotherapie finden fünf probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem Zweck, sich kennenzulernen, ein Behandlungskonzept zu erstellen und eine Diagnose zu stellen. Da die Therapiebeziehung einen wesentlichen Faktor des Therapieerfolgs darstellt, ist es wichtig, diese Zeit zu nutzen, um zu überprüfen, ob Sie sich bei Ihrer Therapeutin wohl fühlen und ob eine tragfähige Beziehung möglich ist. Je nach den Vorgaben des Versicherungsträgers wird dann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Eine psychosomatische Grundversorgung, eine psychotherapeutische Akutbehandlung sowie eine Kurzzeittherapie sind ebenso wie probatorische Sitzungen ohne vorherige Genehmigung durch die Beihilfestelle möglich. Soll die Behandlung fortgeführt werden, ist für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung ein Gutachterverfahren und die förmliche Anerkennung durch die Festsetzungsstelle erforderlich. Es kann zu einer Therapiepause kommen, bis die notwendigen Unterlagen sowie eine Kostenzusage seitens der Krankenkasse/Versicherung vorliegen.

Falls Sie die Kosten selbst tragen möchten, kann eine Therapie direkt beginnen.