Kostenstruktur

Sie können jederzeit einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren.  Eine Überweisung ist nicht nötig. Die von mir erbrachten Leistungen werden Ihnen gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) privat in Rechnung gestellt. Mehr Informationen zur Kostenstruktur finden Sie weiter unten auf der Seite. 

Privatversichert

Als privatversicherte oder Beihilfeberechtigte Person sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherung die Kosten für Psychotherapie übernimmt und welche Bedingungen und Konditionen hierfür gelten. Bitte kontaktieren Sie dazu direkt Ihren Versicherungsträger:in, um die entsprechenden Informationen zu erhalten und gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente anzufordern. 

Privatversichert und Beihilfebrechtigt

Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Auch Ehepartner und Ehepartnerinnen können einen Anspruch auf ihre Leistungen haben, sofern sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Es können jederzeit 5 Probatorische Sitzungen stattfinden, um sich kennenzulernen, ein individuelles Störungsmodell zu entwickeln und gegebenenfalls eine Diagnose zu stellen. In der Regel können 10 Sitzungen stattfinden, bevor ein Antrag gestellt werden muss, wobei dies von der jeweiligen Beihilfestelle abhängt. Bitte informieren Sie sich vor der Therapie, welche Unterlagen benötigt werden und welche Konditionen für Sie gelten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „Beihilfe- Psychotherapie“ des Bundesverwaltungsamts.

Selbstzahler

Es gibt Umstände, unter denen es möglicherweise sinnvoll ist, die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Krankenversicherung Einblick in Ihre Heilbehandlung erhält, zum Beispiel vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Coaching & Beratung

Liegt keine Symptomatik von Krankheitswert vor, kann ein Coaching oder eine Beratung eine optimale Option für Sie sein. Beratende Leistungen wie Beratung, Coaching, Paarberatung und Paartherapie unterliegen nicht der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden. Berufliche Coachings können in Deutschland allerdings steuerlich abgesetzt werden, beispielsweise zur Verbesserung von Führungsfähigkeiten, Konfliktmanagement oder zur Erweiterung von beruflichen Kenntnissen. Für weitere Informationen hierzu kann es sinnvoll sein, sich von einem Steuerberater oder dem Finanzamt beraten zu lassen.

 

Paartherapie

Manchmal stoßen Paare auf Situationen, in denen sie alleine nicht weiterkommen. Paartherapie wird oft benötigt, wenn Konflikte häufig auftreten oder eskalieren, wenn der Wunsch besteht, die Beziehung zu retten, jedoch Unsicherheit darüber besteht, wie das erreicht werden kann. Es kann auch erforderlich sein, wenn sich einer oder beide Partner nicht gesehen fühlen, unterschiedliche Zukunftsvorstellungen haben oder in einer Krise stecken, ohne einen Ausweg zu sehen. In solchen Zeiten kann es hilfreich sein, Gespräche mit einer Psychotherapeutin zu führen. Mein Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, wieder eigenständig ins Gespräch zu kommen und sich gesehen und verstanden zu fühlen. Ich empfehle Doppelstunden für die Sitzungen, von denen Sie jedoch erfahrungsgemäß weniger brauchen und nach nur wenigen Sitzungen bereits tiefgreifende Veränderungen bewirken können. Spätestens nach 2-3 Sitzungen kann Ihnen eine genauere Prognose über die voraussichtliche Dauer der Paartherapie gegeben werden. Die Kosten hierfür werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Ich richte mich nach der Gebührenordnung für GOP.

Bundeswehrsoldaten, Verwaltungskräfte und deren Angehörige

Für Bundeswehrsoldat:innen, Verwaltungskräfte und deren Familie, die eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten, greift eine Vereinbarung zwischen der Psychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung. Wenn Sie selbst betroffen sind, benötigen Sie dazu eine Überweisung durch ihren Truppenarzt.

Im ersten Termin benötigen Sie den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218). Damit können die 4 probatorischen Sitzungen durchgeführt werden. Sollte eine anschließende Psychotherapie gewünscht sein, werden der/dem überweisenden Truppenärztin/-arzt Diagnose, Indikation und Therapieziel schriftlich mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für 25 Stunden ausgestellt. Soll eine Behandlung über 25 Stunden hinaus erfolgen, muss dies dem Truppenarzt spätestens nach der 20. Stunde mitgeteilt werden. Für eine solche Verlängerung ist dann nochmals ein gesonderter und ausführlicher Antrag nötig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw; Referat I 2.3.5, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg), der Bundeswehr,  so dass Sie selbst nicht in Vorleistung treten müssen.

Es ist wichtig zu beachten, dass alle notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Therapieverlängerung von Ihnen erbracht werden. Sollten Sie Unterstützung bei der Beschaffung oder Zusammenstellung dieser Unterlagen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.

Bundespolizeibeamte

Bereits im Jahr 2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren getroffen, die es psychotherapeutischen Privatpraxen ermöglicht, auch Bundespolizisten zu behandeln (Bundespolizei-Heilfürsorge-Verordnung – BPolHfV). Weitere Informationen zu dieser Vereinbarung können Sie auf den Seiten der BpTK unter dem Titel „Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen“ nachlesen.

Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte sind analog zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet. Deshalb ist es vorgesehen, dass vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wird. Diese Sprechstunde kann bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen oder auch bei privaten Psychotherapeut:innen abgehalten werden. Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, (Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten bzw. Abrechnungsstelle, in 53754 Sankt Augustin). Mit dieser Stelle kann direkt abgerechnet werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

 

Bundesbahnbeamte

Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KBV) haben die Möglichkeit, eine Behandlung bei mir in Anspruch zu nehmen.

Postbeamte

Personen, die zur Mitgliedergruppe B der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) gehören, können sich bei mir in Behandlung begeben. Diesbezügliche Informationen zur Psychotherapie sowie der Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie, welchen Sie ausgedruckt mitbringen können, stehen auf den Seiten der PBeaKK zur Verfügung.

Kostenstruktur

Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2000. Sie regelt die Honorare für psychologische Psychotherapeuten in Deutschland bei Privatbehandlung. Während die Vergütung der Behandlung bei gesetzlich Krankenversicherten kontinuierlich an die erhöhte Kostenstruktur angepasst wurde, haben sich die Honorare der privaten Krankenversicherung seit nun mehr als 20 Jahren nicht mehr geändert. Das führt nun dazu, dass die Vergütung bei einem Kassenpatienten für eine Therapiestunde höher ist als die bei einem Privatpatienten.

Gesetzlich ist die Berechnung des 3,5-fachen Satzes – wie er bei mir in der Praxis erhoben wird – bei höherem Aufwand gerechtfertigt. Jedoch kann es sein, dass Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfe die Kosten nicht in voller Höhe übernimmt. In der Regel werden die Kosten von 100,55 Euro (2,3-facher Satz gemäß GOP) ohne Begründung übernommen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenkasse mit einer Begründung des erhöhten Steigerungssatzes. Ich kann jedoch eine volle Übernahme der Kosten durch Ihre Versicherung nicht garantieren.

Es ist mir aus ökonomischen Gründen nicht möglich, eine qualitativ hochwertige Behandlung mit dem üblichen Steigerungssatz durchzuführen, so dass ich prinzipiell den 3,5-fachen Satz liquidieren muss.

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie von einer Behandlung in meiner Praxis abzusehen.

Bereits mit Behandlungsbeginn (zum Erstgespräch) schließen Sie konkludent mit meiner Praxis einen schriftliche Honorarvereinbarung ab, in dem Sie sich verpflichten, für den vereinbarten 3,5-fachen Steigerungssatz unabhängig von der Erstattung durch Ihren Versicherungsträger zu selbst aufzukommen (Eigenanteil).