Kostenstruktur
Sie können jederzeit einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Eine Überweisung ist nicht nötig. Die von mir erbrachten Leistungen werden Ihnen gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) privat in Rechnung gestellt. Mehr Informationen zur Kostenstruktur finden Sie weiter unten auf der Seite.
Privatversichert
Als privatversicherte oder Beihilfeberechtigte Person sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherung die Kosten für Psychotherapie übernimmt und welche Bedingungen und Konditionen hierfür gelten. Bitte kontaktieren Sie dazu direkt Ihren Versicherungsträger:in, um die entsprechenden Informationen zu erhalten und gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente anzufordern.
Privatversichert und Beihilfebrechtigt
Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Auch Ehepartner und Ehepartnerinnen können einen Anspruch auf ihre Leistungen haben, sofern sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Es können jederzeit 5 Probatorische Sitzungen stattfinden, um sich kennenzulernen, ein individuelles Störungsmodell zu entwickeln und gegebenenfalls eine Diagnose zu stellen. Seit 01.07.24 können Sie 24-Sitzungen Kurzzeittherapie in Anspruch nehmen bevor ein Antrag an den Gutachter auf Langzeittherapie gestellt werden muss. Die Kosten für eine Kurzzeittherapie werden in der Regel von der Beihilfestelle übernommen. Bei einer Langzeittherapie behalte ich mir vor, je nach Aufwand den 3.1- oder 3.5-fachen Faktor zu berechnen. Ich informiere Sie vor Beginn der Therapie über den genauen Gebührensatz. Welche Kosten von Ihrer Beihilfestelle/ PKV übernommen werden klären Sie bitte vor Beginn der Therapie.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „Beihilfe- Psychotherapie“ des Bundesverwaltungsamts.
Selbstzahler
Es gibt Umstände, unter denen es möglicherweise sinnvoll ist, die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Krankenversicherung Einblick in Ihre Heilbehandlung erhält, zum Beispiel vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Kosten für Selbstzahler orientiert sich an der aktuellen GOP.
Coaching & Beratung
Liegt keine Symptomatik von Krankheitswert vor, kann ein Coaching oder eine Beratung eine optimale Option für Sie sein. Beratende Leistungen wie Beratung, Coaching, Paarberatung und Paartherapie unterliegen nicht der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden. Berufliche Coachings können in Deutschland allerdings steuerlich abgesetzt werden, beispielsweise zur Verbesserung von Führungsfähigkeiten, Konfliktmanagement oder zur Erweiterung von beruflichen Kenntnissen. Für weitere Informationen hierzu kann es sinnvoll sein, sich von einem Steuerberater oder dem Finanzamt beraten zu lassen.
Paartherapie
Manchmal stoßen Paare auf Situationen, in denen sie alleine nicht weiterkommen. Paartherapie wird oft benötigt, wenn Konflikte häufig auftreten oder eskalieren, wenn der Wunsch besteht, die Beziehung zu retten, jedoch Unsicherheit darüber besteht, wie das erreicht werden kann. Es kann auch erforderlich sein, wenn sich einer oder beide Partner nicht gesehen fühlen, unterschiedliche Zukunftsvorstellungen haben oder in einer Krise stecken, ohne einen Ausweg zu sehen. In solchen Zeiten kann es hilfreich sein, Gespräche mit einer Psychotherapeutin zu führen. Mein Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, wieder eigenständig ins Gespräch zu kommen und sich gesehen und verstanden zu fühlen. Ich empfehle Doppelstunden für die Sitzungen, von denen Sie jedoch erfahrungsgemäß weniger brauchen und nach nur wenigen Sitzungen bereits tiefgreifende Veränderungen bewirken können. Spätestens nach 2-3 Sitzungen kann Ihnen eine genauere Prognose über die voraussichtliche Dauer der Paartherapie gegeben werden. Die Kosten hierfür werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Ich richte mich nach der Gebührenordnung für GOP.
Bundeswehrsoldaten, Verwaltungskräfte und deren Angehörige
Für Bundeswehrsoldat:innen, Verwaltungskräfte und deren Familie, die eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten, greift eine Vereinbarung zwischen der Psychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung. Wenn Sie selbst betroffen sind, benötigen Sie dazu eine Überweisung durch ihren Truppenarzt.
Im ersten Termin benötigen Sie den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218). Damit können die 4 probatorischen Sitzungen durchgeführt werden. Sollte eine anschließende Psychotherapie gewünscht sein, werden der/dem überweisenden Truppenärztin/-arzt Diagnose, Indikation und Therapieziel schriftlich mitgeteilt.
Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für 25 Stunden ausgestellt. Soll eine Behandlung über 25 Stunden hinaus erfolgen, muss dies dem Truppenarzt spätestens nach der 20. Stunde mitgeteilt werden. Für eine solche Verlängerung ist dann nochmals ein gesonderter und ausführlicher Antrag nötig. Diesen Antrag können wir gemeinsam bearbeiten.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw; Referat I 2.3.5, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg), der Bundeswehr, so dass Sie selbst nicht in Vorleistung treten müssen.
Sollten Sie Unterstützung bei der Beschaffung oder Zusammenstellung dieser Unterlagen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Eine Behandlung von Soldaten und deren Angehörige ist auch in einer Privatpraxis möglich und die Kosten können übernomen werden. Falls Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne melden.
Bundespolizeibeamte
Bereits im Jahr 2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren getroffen, die es psychotherapeutischen Privatpraxen ermöglicht, auch Bundespolizisten zu behandeln (Bundespolizei-Heilfürsorge-Verordnung – BPolHfV). Weitere Informationen zu dieser Vereinbarung können Sie auf den Seiten der BpTK unter dem Titel „Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen“ nachlesen.
Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte sind analog zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet. Deshalb ist es vorgesehen, dass vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wird. Diese Sprechstunde kann bei kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen oder auch bei privaten Psychotherapeut:innen abgehalten werden. Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, (Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten bzw. Abrechnungsstelle, in 53754 Sankt Augustin). Mit dieser Stelle kann direkt abgerechnet werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Bundesbahnbeamte
Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KBV) haben die Möglichkeit, eine Behandlung bei mir in Anspruch zu nehmen.
Postbeamte
Personen, die zur Mitgliedergruppe B der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) gehören, können sich bei mir in Behandlung begeben. Diesbezügliche Informationen zur Psychotherapie sowie der Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie, welchen Sie ausgedruckt mitbringen können, stehen auf den Seiten der PBeaKK zur Verfügung.